Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) "kind of"
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge, die zwischen der Werbeagentur "Kind Of" (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossen werden. Sie finden auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse Anwendung, selbst wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
1.2. Abweichungen von diesen AGB, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertragsabschluss basiert auf dem jeweiligen Angebot der Agentur oder dem Auftrag des Kunden, in dem der Umfang der Leistung und die Vergütung festgelegt sind. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.
2.2. Ein Auftrag des Kunden bindet diesen für zwei Wochen ab Zugang bei der Agentur. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Erbringung der Leistung beginnt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Pflichten des Kunden
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
3.2. Der Kunde hat die von der Agentur erbrachten Leistungen (wie Entwürfe, Designs, Animationen, Websites etc.) unverzüglich zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen freizugeben. Erteilt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde trägt die Kosten für Verzögerungen oder Wiederholungen von Arbeiten, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben entstehen.
3.4. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Fotos, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Sollte die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen frei und ersetzt ihr sämtliche entstehenden Schäden.
3.5. Die Leistungen der Agentur können in Teilabschnitten erbracht werden.
4. Fremdleistungen und Zusammenarbeit mit Dritten
4.1. Die Agentur behält sich das Recht vor, Leistungen entweder selbst zu erbringen oder Dritte mit der Ausführung zu beauftragen.
4.2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im Namen der Agentur oder im Namen des Kunden, in jedem Fall jedoch auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wählt die beauftragten Dritten sorgfältig aus und gewährleistet deren fachliche Eignung. Die Agentur haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder Schlechterfüllung durch die beauftragten Dritten, sondern nur für deren sorgfältige Auswahl.
5. Termine
5.1. Vereinbarungen über Fristen und Termine sind schriftlich zu treffen und zu bestätigen. Die Agentur setzt alles daran, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollten Fristen nicht eingehalten werden, kann der Kunde erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.
5.2. Nach Ablauf der Nachfrist ohne Leistungserbringung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur.
5.3. Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, wie beispielsweise Verzögerungen bei Zulieferern oder unvorhergesehene Umstände, entbinden die Agentur von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine. Ebenso gilt dies, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
6. Rücktrittsrecht
6.1. Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
7. Vergütung
7.1. Die Agentur hat Anspruch auf Vergütung für jede erbrachte Teilleistung, sobald diese abgeschlossen ist. Zur Deckung ihres Aufwands kann die Agentur Vorschüsse verlangen.
7.2. Das Honorar für die erbrachten Leistungen sowie für die Übertragung von Nutzungsrechten wird vorab zwischen den Parteien vereinbart. Die angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist kein Honorar vereinbart, gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart.
7.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert abgerechnet. Vom Kunden sind auch alle der Agentur entstehenden Barauslagen zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Sollte absehbar sein, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Die höheren Kosten gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Hinweises schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt.
7.5. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so hat die Agentur Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung dieser Vergütung keine Rechte an den Arbeiten; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. berechnet. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten zu tragen, die durch die Eintreibung der Forderungen entstehen, einschließlich Inkassokosten und Kosten für eine angemessene Rechtsverfolgung.
8.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, das Honorar für alle im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen und Ideenentwicklung
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen und Pitches kann die Agentur ein angemessenes Honorar verlangen, das alle Kosten für Personal, Sachaufwand und etwaige Fremdleistungen abdeckt.
9.2. Wird nach der Präsentation kein Auftrag erteilt, bleiben sämtliche erbrachten Leistungen, einschließlich Präsentationsunterlagen und deren Inhalte, im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form weiterzuverwenden oder zu verbreiten; die Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
9.3. Die Verwendung der von der Agentur präsentierten Ideen und Konzepte durch den Kunden oder durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur untersagt. Der Kunde erwirbt mit der Zahlung des Präsentationshonorars keine Nutzungsrechte.
9.4. Sollte der Kunde die in der Präsentation vorgestellten Ideen und Konzepte nicht umsetzen, ist die Agentur berechtigt, diese anderweitig zu verwenden.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1. Alle von der Agentur erstellten Leistungen, einschließlich derer aus Präsentationen (z.B. Ideen, Entwürfe, Skizzen, Konzepte), bleiben im Eigentum der Agentur und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Vertragsbeendigung – zurückgefordert werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Honorars lediglich das Recht zur Nutzung der Leistungen zu dem bei Auftragserteilung angegebenen Zweck und in dem vereinbarten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung nur mit jederzeit widerruflicher Genehmigung gestattet.
10.2. Änderungen oder Weiterentwicklungen der von der Agentur erstellten Leistungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und des Urhebers.
10.3. Jede Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
10.4. Nach Vertragsbeendigung darf der Kunde die von der Agentur erstellten Leistungen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur weiter nutzen. Die Agentur kann hierfür eine Vergütung verlangen, die im ersten Jahr nach Vertragsende der ursprünglich vereinbarten Vergütung entspricht, im zweiten und dritten Jahr auf die Hälfte bzw. ein Viertel dieser Vergütung reduziert wird, und ab dem vierten Jahr entfällt.
10.5. Der Kunde erwirbt kein Recht auf die Herausgabe von offenen, zur Bearbeitung geeigneten Daten.
11. Urheberkennzeichnung und Referenznennung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen erstellten Werbemitteln und Maßnahmen auf ihre Urheberschaft und ihr Firmenlogo hinzuweisen, ohne dass der Kunde dafür einen Anspruch auf Entgelt hat.
11.2. Die Agentur darf den Kunden sowie die für diesen erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken, insbesondere auf ihrer Website, verwenden.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1. Die Agentur garantiert, dass ihre Leistungen den branchenüblichen Standards entsprechen. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
12.2. Bei berechtigten und rechtzeitig geltend gemachten Reklamationen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Leistung. Sollte die Mängelbehebung unmöglich oder für die Agentur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein, kann die Agentur die Mängelbehebung verweigern.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur wird ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, wann der Mangel festgestellt wurde und dass die Mängelrüge rechtzeitig erfolgte.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
12.5. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die Dritte aufgrund von Werbemaßnahmen gegen den Kunden erheben. Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen Marken- oder Urheberrechtsverletzungen. Der Kunde hat die Agentur in solchen Fällen schad- und klaglos zu halten.
12.6. Die Verantwortung für die rechtliche Überprüfung der von der Agentur erstellten Werke (z.B. Markenschutz, Patentrechte) liegt beim Kunden.
12.7. Schadenersatzansprüche verfallen spätestens sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, in jedem Fall aber ein Jahr nach Abschluss der jeweiligen Leistung.
12.8. Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
13.2. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung und zu eigenen Werbezwecken. Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird als Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart.
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